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Aufforstung

Wenn landwirtschaftliche Flächen mit Wald aufgeforstet werden, ist eine Genehmigung des Landratsamtes notwendig. Der Antrag dazu muss über die zuständige Gemeinde an den Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes gestellt werden. Der Fachbereich Landwirtschaft entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde und in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde. Ungenehmigte Aufforstungen sind widerrechtlich und müssen wieder beseitigt werden. Informationen und Antragsunterlagen sind beim Fachbereich Landwirtschaft erhältlich.

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