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Das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft, informiert:

Nitratinformationsdienst (NID)

Aktuelle Auswertungen finden Sie beim LTZ Augustenberg, Nitratinformationsdienst

Stickstoff ist ein wichtiger Pflanzennährstoff und hat einen bedeutenden Einfluss auf das Pflanzenwachstum. Er unterliegt im Boden einer starken Dynamik so dass für die Planung der Stickstoffdüngung die Kenntnis des pflanzenverfügbaren Stickstoffs im Boden (in der Regel vorwiegend Nitrat) von entscheidender Bedeutung ist.

Für die Ermittlung des Bodennitratgehaltes zu Vegetationsbeginn steht den Landwirten der Nitratinformationsdienst (NID) zur Verfügung. Zur Düngebedarfsermittlung sind – wie bisher auch – die Ergebnisse der Nmin-Bodenuntersuchungen oder die amtlichen Vergleichswerte des NID heran zu ziehen. Die amtlichen Vergleichswerte werden auf der Internetseite des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (www.ltz-bw.de) und in den landwirtschaftlichen Wochenblättern veröffentlicht.

Die Teilnahme am NID ist nicht mehr allein mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ (www.duengung-bw.de). Dort finden Sie auch weitere EDV-Programme und Informationen zum Thema Düngung.

In Wasserschutzgebieten, die als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, ist die Ermittlung des Bodennitratgehaltes zur Berechnung des Düngebedarfs auf Schlägen größer 10 Ar in folgenden Fällen Pflicht:
• zur Düngung von Mais (späte Nmin-Methode; siehe Rückseite) und Kartoffeln,
• nach Kartoffeln und nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernterückständen (z.B. nach Winterraps oder nach Leguminosen),
• zur ersten Kultur nach dem Umbruch von mehrjährig stillgelegten Flächen sowie von mehr als zweijährigem Wechselgrünland,
• bei anmoorigen Böden und Moorböden,
• bei Flächen mit mehrjähriger organ. Düngung bei einem Viehbesatz > 1,4 GV/ha LF,
• bei Flächen, auf denen bei einer Kontrolle im Herbst die Bodennitratwerte hoch waren und daher eine Auflage zur Aufzeichnungsplicht erteilt wurde.

Die Geräte zum Ziehen der Bodenproben können bei den nachstehend aufgeführten Ausgaben- und Sammelstellen ausgeliehen werden. Zum Transport der NID-Bodenproben sind die Styroporbehälter mit den eingestellten farbigen Bechern zu verwenden. Diese Behälter werden ebenfalls bei den Sammelstellen ausgegeben.

Name und Anschrift der Ausgabe- und Sammelstelle (bzw. des Ausgebers) mit Telefonnummer und Ausgabezeiten:

Hubertus Kleiner Laiz
Weinfeldhof, 72488 Sigmaringen
Tel: 07571/64285
MO - FR: ab 17:30 Uhr bzw. nach voriger Absprache

Leo Biener Kettenacker
Tigerfeldstrasse 12, 72501 Gammertingen
Tel: 07574/4159
MO - FR: 08:00 - 10:00 Uhr, 17:00 - 20:00 Uhr

Albert Sprißler Inneringen
Brühlstr. 17, 72513 Hettingen
Tel: 07577/ 3409
MO - FR: ab 17:30 Uhr

BayWa (Roland Ziegler)
Paradiesstr. 35, 88348 Bad Saulgau
Tel: 07581/ 200650
MO - SA: 08:30 - 12:30 Uhr
MO - FR: 13:30 - 17:00 Uhr

Paul Bosch Jettkofen
Mühlgasse 12, 88356 Ostrach
Tel: 07585/1632
MO - FR: 13:00 - 14:00 Uhr, 17:00 - 18:00 Uhr

Maschinenring Alb - Oberschwaben
Hauptstrasse 17, 88356 Ostrach
Tel: 07585/93070
MO - FR: 08:00 - 12:00 Uhr
MO - DO: 13:30 - 17:00 Uhr
FR: 13:30 - 16:00 Uhr

Werner Schultheiß Sahlenbach
Haus Nr. 5, 88630 Pfullendorf
Tel: 07552/97075
MO - FR: ab 18:00 Uhr

Wendelin Bottling Wintersulgen
An der Steig 3, 88633 Heiligenberg
Tel: 07554/8845
MO - FR: 08:00 - 18:00 Uhr

Alternativ können auch nachfolgende Lohnunternehmen zur Beprobung beauftragt werden:

Rudolf Stehle 88367 Hohentengen 07572/ 1853
Werner Schultheiß 88630 Pfullendorf 07552/ 97075
Wendelin Bottling 88633 Heiligenberg 07554/ 8845

Die Beprobungstiefe beträgt 90 cm, sofern es die Tiefgründigkeit des Standorts ermöglicht. Für die Kulturen Sommergerste und Kartoffeln gilt eine Beprobungstiefe von 60 cm.

Die Kosten für die Bodenuntersuchungen hat der Landwirt zu tragen. Die Untersuchungs-ergebnisse beinhalten eine Stickstoff-Düngungsempfehlung für jeden beprobten Schlag. Um eine aussagekräftige Düngungsempfehlung zu erhalten, sollte die Beprobung möglichst zeitnah vor der ersten Stickstoffdüngung durchgeführt werden.

Hierbei gelten folgende Beprobungszeiträume:

• Wintergetreide 01.02. - 30.04.
• Winterraps 01.02. - 30.04.
• Frühkartoffeln 01.02. - 15.05.
• Sommerungen 15.02. - 30.04.
• Kartoffeln 15.02. - 15.06.
• Mais, norm. Nmin-Methode 15.03. - 15.05.
• Mais, späte Nmin-Methode 15.05. - 30.06.
• Durchwachsende Silphie 01.03. - 15.05.
• Zuckerrüben 15.02. - 31.05.

Alle nicht genannten Kulturen können jederzeit beprobt werden. Der Umstellungstermin bei Mais auf die späte Nmin-Methode ist abhängig von Witterung und Vergleichsgebiet.

In Wasserschutzgebieten, die als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, gilt:
• Die Düngung ist zwei Wochen nach dem Vorliegen des Messergebnisses vorzunehmen, andernfalls ist die Probenahme zu wiederholen.
• Bei Mais ist die Beprobung frühestens im 4-Blattstadium vorgeschrieben (späte Nmin-Methode). Zwischen Saat- und Messtermin müssen mindestens 4 Wochen liegen.

Ergänzende Hinweise zu Bodenproben zur Grundbodenuntersuchung (P, K, Mg, pH) und Gülleproben:
• Diese können bei den o.g. Ausgabe- und Sammelstellen abgegeben werden.
• Grundbodenuntersuchungen auf Phosphat sind bei Schlägen > 1 Hektar mind. alle 6 Jahre zu ziehen (Ausnahme: reine Weideflächen ohne zusätzliche N-Düngung, bei max. 100 kg N/ha u. Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft)
• Bei Betrieben mit mehr als 10 GV, die in einem Problem- oder Sanierungsgebiet liegen, ist alle 3 Jahre eine Analyse für flüssige Wirtschaftsdünger erforderlich.
Da es für Gärreste ab 2018 keine amtlichen Vergleichswerte mehr gibt ist eine jährliche Untersuchung erforderlich. Für Betriebe, die sonstige Wirtschaftsdünger abgeben, wird eine jährliche Untersuchung empfohlen.

Ansprechpartner für den NID beim Fachbereich Landwirtschaft sind:

Albert Böhler, Tel: 07571/102 - 8628, E-Mail:Albert.Boehler@lrasig.de
Thomas Enzenross, Tel: 07571/102 - 8623, E-Mail:Thomas.Enzenross@lrasig.de



NID-Information als pdf herunterladen.



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